Worum ging es im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Januar 2019 (Az. VI ZR 139/18) im Bezug auf eine FMEA?

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Im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Januar 2019 (Az. VI ZR 139/18) ging es um die Frage der Haftung eines Automobilherstellers im Zusammenhang mit einem Unfall, der durch einen Defekt an einem verursacht wurde. Im stand dabei die Frage ob der Hersteller seine Sorgfaltlichten verletzt hatte, im Hinblick auf die Durchführung einer Fehler-Mkeits- und EinflussAnalyse (FMEADie FMEA ist systematische Methode zur Identifikation Bewertung potenzieller in Produkten und Proz. Der BGH stellte in seinem Urteil klar, dass die Durchführung einer FMEA allein nicht ausreicht, um die Sorgfaltspflichten eines Herstellers zu erfüllen. Vielmehr müsse der Hersteller sicherstellen, dass die identifizierten Risiken auch tatsächlich behoben werden und dass geeignete Maßnahmen zur Fehlervermeidung und -kontrolle ergriffen werden. Das Urteil betonte die Bedeutung einer umfassenden und sorgfältigen Risikoanalyse sowie die Notwendigkeit, die Ergebnisse dieser Analyse in konkrete Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fehlervermeidung umzusetzen.

Kategorie: Recht Tags: Urteil BGH FMEA

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