Wie stellt man einen Antrag auf Aufhebung eines Urteils wegen Formmangels?

Antwort

Ein Antrag auf Aufhebung eines Urteils wegen Formmangels ist im deutschen Recht grundsätzlich möglich, wenn das Urteil gegen zwingende formelle Vorschriften verstoßen hat. Ein Formmangel kann beispielsweise vorliegen, wenn das Urteil nicht ordnungsgemäß unterschrieben wurde (§ 315 ZPO), die Urteilsbegründung fehlt (§ 313 ZPO) oder das Urteil nicht öffentlich verkündet wurde (§ 310 ZPO). Das richtige Vorgehen hängt davon ab, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet und um welche Art von Urteil es sich handelt: **1. Berufung oder Revision:** Wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann der Formmangel im Rahmen eines Rechtsmittels (Berufung oder Revision) gerügt werden. In der Berufungs- oder Revisionsbegründung muss der Formmangel konkret benannt werden. **2. Anhörungsrüge (§ 321a ZPO):** Wenn das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat, kann eine Anhörungsrüge erhoben werden. **3. Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 579 ZPO):** Bei schwerwiegenden Verfahrensmängeln, etwa wenn das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, kann ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt werden. **4. Nichtigkeitsklage (§ 579 ZPO):** Bei besonders gravierenden Formmängeln, die zur Nichtigkeit des Urteils führen, ist eine Nichtigkeitsklage möglich. **Musterformulierung für einen Antrag:** > An das [zuständige Gericht] > > Betreff: Antrag auf Aufhebung des Urteils vom [Datum], Az. [Aktenzeichen], wegen Formmangels > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > hiermit beantrage ich die Aufhebung des oben genannten Urteils wegen eines Formmangels gemäß § [relevante Vorschrift, z.B. 579 ZPO]. > > Begründung: > Das Urteil leidet an folgendem Formmangel: [genaue Beschreibung des Mangels, z.B. fehlende Unterschrift, fehlende Begründung etc.]. > > Ich bitte um entsprechende Entscheidung und Mitteilung. > > Mit freundlichen Grüßen > [Name, Anschrift, ggf. Rechtsanwalt] **Hinweis:** Die genaue Vorgehensweise und die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die richtige Antragsart und das weitere Vorgehen zu klären. Weitere Informationen findest du z.B. auf [dejure.org](https://dejure.org/gesetze/ZPO/579.html) (Wiederaufnahme des Verfahrens) oder [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__315.html) (Formvorschriften für Urteile).

Kategorie: Recht Tags: Urteil Formmangel Antrag
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