In einer Klageschrift wird der Antrag auf Erstattung der Gerichtskosten üblicherweise wie folgt formuliert: „Der Beklagte wird verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“ A... [mehr]
Ja, Unterschlagung ist eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung und kann ein Grund für eine angemeldete Forderung im Insolvenzverfahren sein. Gemäß § 174 Abs. 2 InsO (Insolvenzordnung) müssen Forderungen, die auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen, bei der Anmeldung im Insolvenzverfahren als solche gekennzeichnet werden. Dies ist wichtig, da solche Forderungen unter bestimmten Umständen von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein können.
In einer Klageschrift wird der Antrag auf Erstattung der Gerichtskosten üblicherweise wie folgt formuliert: „Der Beklagte wird verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“ A... [mehr]