Wie unterscheiden sich Verbrechen und Vergehen?

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In der deutschen Rechtsordnung unterscheiden sich „Verbrechen“ und „Vergehen“ hauptsächlich durch das Strafmaß, das für die jeweilige Tat vorgesehen ist. - **Verbrechen**: Ein Verbrechen ist eine Straftat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist. Beispiele für Verbrechen sind Mord, Raub oder schwere Körperverletzung. - **Vergehen**: Ein Vergehen ist eine Straftat, die mit einer geringeren Strafe als einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht ist. Beispiele für Vergehen sind Diebstahl, Beleidigung oder einfache Körperverletzung. Diese Unterscheidung ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) in § 12 festgelegt.

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