Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zurücktritt und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Gesellschaft zunächst führungslos. Das hat mehrere rechtliche u...
Die UG (haftungsbeschränkt) und die GmbH sind beides Gesellschaftsformen in Deutschland, die sich in einigen wesentlichen Punkten unterscheiden: 1. **Mindeststammkapital**: - **UG (haftungsbeschränkt)**: Das Mindeststammkapital beträgt 1 Euro. Allerdings muss die UG 25% ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. - **GmbH**: Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro, wobei mindestens die Hälfte (12.500 Euro) bei der Gründung eingezahlt werden muss. 2. **Gründungskosten**: - **UG (haftungsbeschränkt)**: Die Gründungskosten sind in der Regel niedriger, da das Stammkapital geringer ist und es vereinfachte Gründungsformalitäten gibt. - **GmbH**: Die Gründungskosten sind höher aufgrund des höheren Mindeststammkapitals und der umfangreicheren Gründungsformalitäten. 3. **Rücklagenbildung**: - **UG (haftungsbeschränkt)**: Verpflichtet, 25% des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. - **GmbH**: Keine gesetzliche Verpflichtung zur Rücklagenbildung in dieser Form. 4. **Reputation und Kreditwürdigkeit**: - **UG (haftungsbeschränkt)**: Kann aufgrund des niedrigen Stammkapitals und der Bezeichnung "haftungsbeschränkt" als weniger kreditwürdig angesehen werden. - **GmbH**: Wird oft als seriöser und kreditwürdiger angesehen, da das höhere Stammkapital eine größere finanzielle Basis signalisiert. 5. **Firmierung**: - **UG (haftungsbeschränkt)**: Muss den Zusatz "haftungsbeschränkt" im Firmennamen führen. - **GmbH**: Führt den Zusatz "GmbH" im Firmennamen. Weitere Informationen findest du auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: [BMWi - Unternehmensgründung](https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/unternehmensgruendung.html).
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