Was unterscheidet die UG von der GmbH?

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Die UG (haftungsbeschränkt) und die GmbH sind beides Gesellschaftsformen in Deutschland, die sich in einigen wesentlichen Punkten unterscheiden: 1. **Mindeststammkapital**: - **UG (haftungsbeschränkt)**: Das Mindeststammkapital beträgt 1 Euro. Allerdings muss die UG 25% ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. - **GmbH**: Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro, wobei mindestens die Hälfte (12.500 Euro) bei der Gründung eingezahlt werden muss. 2. **Gründungskosten**: - **UG (haftungsbeschränkt)**: Die Gründungskosten sind in der Regel niedriger, da das Stammkapital geringer ist und es vereinfachte Gründungsformalitäten gibt. - **GmbH**: Die Gründungskosten sind höher aufgrund des höheren Mindeststammkapitals und der umfangreicheren Gründungsformalitäten. 3. **Rücklagenbildung**: - **UG (haftungsbeschränkt)**: Verpflichtet, 25% des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. - **GmbH**: Keine gesetzliche Verpflichtung zur Rücklagenbildung in dieser Form. 4. **Reputation und Kreditwürdigkeit**: - **UG (haftungsbeschränkt)**: Kann aufgrund des niedrigen Stammkapitals und der Bezeichnung "haftungsbeschränkt" als weniger kreditwürdig angesehen werden. - **GmbH**: Wird oft als seriöser und kreditwürdiger angesehen, da das höhere Stammkapital eine größere finanzielle Basis signalisiert. 5. **Firmierung**: - **UG (haftungsbeschränkt)**: Muss den Zusatz "haftungsbeschränkt" im Firmennamen führen. - **GmbH**: Führt den Zusatz "GmbH" im Firmennamen. Weitere Informationen findest du auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: [BMWi - Unternehmensgründung](https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/unternehmensgruendung.html).

Kategorie: Recht Tags: UG GmbH Unterschied
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