Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Fahrlässigkeit und Verletzung der Sorgfaltspflicht sind eng miteinander verbundene Konzepte im Recht, insbesondere im Deliktsrecht. 1. **Fahrlässigkeit**: Dies bezieht sich auf das Verhalten einer Person, die nicht die erforderliche Sorgfalt anwendet, die von einer vernünftigen Person in einer ähnlichen Situation erwartet wird. Fahrlässigkeit kann in verschiedenen Formen auftreten, wie z.B. einfache Fahrlässigkeit (geringfügige Unachtsamkeit) oder grobe Fahrlässigkeit (deutliche Missachtung der gebotenen Sorgfalt). 2. **Verletzung der Sorgfaltspflicht**: Dies ist ein spezifischer Aspekt der Fahrlässigkeit. Eine Sorgfaltspflicht besteht, wenn eine Person in einer bestimmten Situation eine rechtliche Verpflichtung hat, die Sorgfalt zu wahren, um Schäden zu vermeiden. Eine Verletzung dieser Pflicht tritt ein, wenn die Person nicht die erforderliche Sorgfalt anwendet und dadurch einen Schaden verursacht. Zusammengefasst: Fahrlässigkeit ist das allgemeine Konzept des unachtsamen Verhaltens, während die Verletzung der Sorgfaltspflicht eine spezifische Form der Fahrlässigkeit darstellt, die sich auf das Versäumnis bezieht, eine rechtlich geforderte Sorgfalt zu wahren.
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]