Grundsätzlich haftet **die Spedition (Frachtführer)** für Verlust/Beschädigung der Ware **vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung**. **Rechtsgrundlagen (typisch in De...
Fahrlässigkeit und Verletzung der Sorgfaltspflicht sind eng miteinander verbundene Konzepte im Recht, insbesondere im Deliktsrecht. 1. **Fahrlässigkeit**: Dies bezieht sich auf das Verhalten einer Person, die nicht die erforderliche Sorgfalt anwendet, die von einer vernünftigen Person in einer ähnlichen Situation erwartet wird. Fahrlässigkeit kann in verschiedenen Formen auftreten, wie z.B. einfache Fahrlässigkeit (geringfügige Unachtsamkeit) oder grobe Fahrlässigkeit (deutliche Missachtung der gebotenen Sorgfalt). 2. **Verletzung der Sorgfaltspflicht**: Dies ist ein spezifischer Aspekt der Fahrlässigkeit. Eine Sorgfaltspflicht besteht, wenn eine Person in einer bestimmten Situation eine rechtliche Verpflichtung hat, die Sorgfalt zu wahren, um Schäden zu vermeiden. Eine Verletzung dieser Pflicht tritt ein, wenn die Person nicht die erforderliche Sorgfalt anwendet und dadurch einen Schaden verursacht. Zusammengefasst: Fahrlässigkeit ist das allgemeine Konzept des unachtsamen Verhaltens, während die Verletzung der Sorgfaltspflicht eine spezifische Form der Fahrlässigkeit darstellt, die sich auf das Versäumnis bezieht, eine rechtlich geforderte Sorgfalt zu wahren.
Grundsätzlich haftet **die Spedition (Frachtführer)** für Verlust/Beschädigung der Ware **vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung**. **Rechtsgrundlagen (typisch in De...
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