Dürfen Unternehmen Vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Adresse, Telefon- und Handynummer sowie E-Mail-Adresse abfragen und speichern?

Antwort vom

**Ja – aber nicht pauschal. Unternehmen dürfen diese Daten nur abfragen und speichern, wenn sie dafür einen konkreten, rechtmäßigen Zweck haben und nur die Daten erheben, die dafür wirklich nötig sind.** Die entscheidenden Regeln sind Zweckbindung, Erforderlichkeit und Datenminimierung nach der DSGVO. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A62021CJ0252)) ## Was in der Praxis erlaubt ist Name, Adresse, Telefonnummer und E‑Mail sind oft zulässig, wenn sie für Vertrag, Lieferung, Kontakt oder Rechnungsstellung gebraucht werden. Dafür reicht je nach Fall meist die Vertragsdurchführung oder ein berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A62021CJ0252)) Geburtsdatum kann zulässig sein, wenn das Unternehmen dein Alter prüfen muss, Verwechslungen vermeiden will oder eine eindeutige Identifizierung nötig ist. Ohne solchen Zweck ist die Abfrage schnell zu viel. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A62021CJ0252)) Geburtsort, Geschlecht und Staatsangehörigkeit sind deutlich heikler. Diese Angaben sind für normale Käufe, Newsletter, Kundenkonten oder einfache Dienstleistungen meistens **nicht erforderlich**. Dann dürfen sie in der Regel auch nicht verpflichtend abgefragt oder dauerhaft gespeichert werden. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A62021CJ0252)) ## Der entscheidende Unterschied Erlaubt ist nicht „weil Unternehmen das gern hätten“, sondern nur „weil sie es für einen klaren Zweck brauchen“. Genau daran scheitern viele Formulare. Ein einfaches Beispiel: Ein Onlineshop darf Name, Lieferadresse, E‑Mail und oft auch Telefonnummer für Zustellung oder Rückfragen brauchen. Er braucht aber normalerweise **keinen** Geburtsort und **keine** Staatsangehörigkeit. Ein Arbeitgeber, eine Bank, ein Mobilfunkanbieter oder ein Unternehmen mit gesetzlicher Identifikationspflicht darf dagegen je nach Rechtslage mehr Daten verlangen. ([bfdi.bund.de](https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Inhalte/Telefon-Internet/Datenschutzpraxis/ChecklisteKundenbestandsdaten.html)) ## Was Unternehmen nicht einfach dürfen Sie dürfen solche Daten nicht „auf Vorrat“ sammeln. Die DSGVO verlangt, dass Daten dem Zweck angemessen und auf das notwendige Maß beschränkt sind. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A62021CJ0252)) Sie dürfen Daten auch nicht unbegrenzt speichern. Sobald der Zweck entfällt und keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht, müssen die Daten gelöscht werden. Das folgt aus dem Grundsatz der Speicherbegrenzung. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A62021CJ0252)) Eine Einwilligung macht übrigens nicht automatisch alles rechtmäßig. Wenn die Einwilligung faktisch erzwungen wird oder das Unternehmen die Daten für die Leistung gar nicht braucht, ist das datenschutzrechtlich angreifbar. Das ist der Punkt, den viele Standardantworten zu oberflächlich behandeln. ## Klare Einordnung deiner Liste - **Vollständiger Name:** meist zulässig - **Adresse:** oft zulässig - **Telefon/Handy:** nur wenn wirklich nötig oder freiwillig - **E‑Mail-Adresse:** oft zulässig - **Geburtsdatum:** nur bei nachvollziehbarem Bedarf - **Geburtsort:** meist nur in Sonderfällen zulässig - **Geschlecht:** oft entbehrlich, daher häufig nicht nötig - **Staatsangehörigkeit:** meist nur bei gesetzlicher Pflicht oder besonderem Sachgrund zulässig ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A62021CJ0252)) ## Was das konkret für dich bedeutet Wenn ein Unternehmen Geburtsort, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit verlangt, ist die richtige Gegenfrage nicht „Dürfen die das?“, sondern: **Wofür genau ist das erforderlich?** Kann das Unternehmen keinen klaren Zweck nennen, ist die Abfrage sehr wahrscheinlich unzulässig oder zumindest nicht verpflichtend. ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A62021CJ0252)) Du hast außerdem Anspruch auf Information über Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer der Datenverarbeitung. ([bfdi.bund.de](https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/INFO1.pdf?__blob=publicationFile&v=27))

Verwandte Fragen

Hat eine Impfhelferin nur Datenschutzpflicht oder auch gesetzliche Schweigepflicht?

Nein. Eine Impfhelferin hat nicht nur Datenschutzpflicht; sie kann je nach Rolle auch einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung „Impfhelferin“,...

Welche Eskalationsinstanzen braucht es bei einer Verfahrensverzeichnisprüfung, wenn das Datenschutzteam den Prozess an einen Rechtsdienstleister ausgelagert hat?

Die Eskalation darf nicht beim externen Rechtsdienstleister enden: Verantwortlich bleibt immer die auslagernde Stelle, deshalb braucht die Verfahrensverzeichnisprüfung mindestens eine fachliche,...

Sollte bei Auditorfragen zum Verfahrensverzeichnis eher der Fachbereich oder das Datenschutz-Team zum Datenschutzhinweis antworten?

Ja – aber nur, wenn das Datenschutz-Team die rechtliche Einordnung übernimmt und der Fachbereich die tatsächliche Praxis liefert. Genau dort liegt der entscheidende Punkt: Ein Datensch...

Wer ist für die Umsetzung von Maßnahmen nach einer Verfahrensverzeichnis-Prüfung verantwortlich, z. B. für die Erstellung eines Löschkonzepts?

Verantwortlich ist grundsätzlich der Verantwortliche im Sinne der DSGVO – also die Stelle bzw. Unternehmensleitung, nicht der Datenschutzbeauftragte. Die praktische Umsetzung einzelner Ma&s...

Wie bestätigt man einem Kunden offiziell die Löschung seiner personenbezogenen Daten?

Offiziell bestätigst du die Löschung am besten schriftlich und eindeutig: Du erklärst, welche kundenbezogenen Daten gelöscht wurden, wann die Löschung erfolgt ist und welche D...

Wie kann ich bei einer Bestellung meine Telefonnummer schützen, ohne eine falsche Nummer anzugeben?

Nimm keine Fake-Nummer. Damit riskierst du, dass die Bestellung scheitert, du keine Lieferinfos bekommst oder im schlimmsten Fall jemand Fremdes deine Daten oder Bestätigungscodes erhält. Wa...

Welche Insolvenzformen gibt es bei Unternehmen?

Für Unternehmen gibt es praktisch drei relevante Insolvenzformen: Regelinsolvenz, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren; entscheidend ist der Unterschied, wer das Unternehmen während des...