Wer muss Unterhalt zahlen, wenn der Mann 2400 und die Frau 3850 Euro verdient und zwei Kinder (14 und 18) bei der Mutter leben?

Antwort

In Deutschland richtet sich die Unterhaltspflicht nach dem Einkommen der Eltern und dem Bedarf der Kinder. Grundsätzlich sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, wenn die Kinder nicht mehr im Haushalt leben oder – wie hier – bei einem Elternteil wohnen. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben (hier: die Mutter), erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch die Betreuung (sogenannter Naturalunterhalt). Der andere Elternteil (hier: der Vater) muss in der Regel Barunterhalt zahlen. **Einkommenssituation:** - Vater: 2.400 € netto - Mutter: 3.850 € netto - Kinder: 14 und 18 Jahre, leben bei der Mutter **Unterhaltspflicht:** - Der Vater ist grundsätzlich barunterhaltspflichtig, da die Kinder bei der Mutter leben. - Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/index.php - Das Einkommen beider Elternteile ist relevant, wenn das Kind volljährig ist (ab 18). Dann sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, und der Unterhaltsbedarf wird anteilig nach dem Einkommen aufgeteilt. **Im Detail:** - Für das 14-jährige Kind zahlt der Vater den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, abzüglich des hälftigen Kindergeldes. - Für das 18-jährige Kind (volljährig) sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Der Bedarf wird nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern berechnet und dann anteilig aufgeteilt. **Beispielrechnung (vereinfacht):** 1. **Kind 14 Jahre:** - Bedarf laut Düsseldorfer Tabelle (Stand 2024, 2.400 € netto): ca. 652 € - Abzüglich hälftiges Kindergeld (125 €): 527 € - Diesen Betrag müsste der Vater zahlen. 2. **Kind 18 Jahre:** - Bedarf laut Düsseldorfer Tabelle (bei zusammen 6.250 € Einkommen): ca. 689 € - Abzüglich volles Kindergeld (250 €): 439 € - Anteil Vater: 2.400 € / 6.250 € = ca. 38 % → 38 % von 439 € = ca. 167 € - Anteil Mutter: 3.850 € / 6.250 € = ca. 62 % → 62 % von 439 € = ca. 272 € **Fazit:** - Der Vater zahlt für das 14-jährige Kind den vollen Barunterhalt. - Für das 18-jährige Kind zahlen beide Elternteile anteilig nach Einkommen Barunterhalt. **Hinweis:** Die tatsächlichen Beträge können je nach individueller Situation (z.B. berufsbedingte Aufwendungen, weitere Unterhaltspflichten) abweichen. Eine genaue Berechnung sollte ggf. mit einem Fachanwalt für Familienrecht erfolgen.

Kategorie: Recht Tags: Unterhalt Einkommen Kinder
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