Nein, der Staat dürfte grundsätzlich nicht verbieten, dass volljährige Personen (also ab 18 Jahren) Filme mit einer Altersfreigabe "ab 18" anschauen. In Deutschland gilt mit E... [mehr]
Bei volljährigen Kindern (ab 18 Jahren) sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt. Das gilt auch, wenn das Kind psychisch krank ist und noch im Haushalt eines Elternteils lebt. Die Unterhaltspflicht richtet sich nach den Einkommensverhältnissen beider Elternteile. Das Kindergeld wird in der Regel zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Beide Eltern müssen anteilig nach ihrem Einkommen zum Unterhalt beitragen. Lebt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil (z. B. wegen Krankheit), bleibt dieser Elternteil zwar weiterhin unterhaltspflichtig, aber nicht mehr in Form von Naturalunterhalt (Wohnung, Verpflegung), sondern beide Elternteile müssen Barunterhalt leisten. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann seinen Anteil aber durch die erbrachten Leistungen (Wohnung, Verpflegung) abdecken. Wichtig: Ist das Kind wegen der psychischen Erkrankung nicht in der Lage, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, bleibt die Unterhaltspflicht der Eltern grundsätzlich bestehen, solange das Kind bedürftig ist. Eine genaue Berechnung hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen ab. Im Zweifel sollte eine Beratung durch das Jugendamt oder einen Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Familiengerichtstag e.V.](https://www.familiengerichtstag.de/) oder beim [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/). **Zusammengefasst:** Beide getrenntlebenden Elternteile sind anteilig nach ihrem Einkommen unterhaltspflichtig, auch für einen volljährigen, psychisch kranken Sohn.
Nein, der Staat dürfte grundsätzlich nicht verbieten, dass volljährige Personen (also ab 18 Jahren) Filme mit einer Altersfreigabe "ab 18" anschauen. In Deutschland gilt mit E... [mehr]
Ja, in Deutschland wird eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres voll geschäftsfähig und damit in vollem Umfang rechtsfähig. Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jemand Träge... [mehr]
Volljährig bedeutet, dass eine Person das gesetzlich festgelegte Alter erreicht hat, ab dem sie als erwachsen gilt und damit alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat. In Deutschland und de... [mehr]