Für Jobcenter-Kunden greift nicht automatisch ein neues „58er-Gesetz“. Entscheidend ist heute vor allem § 53a SGB II: Wer das 58. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 12...
Ist man mit 18 Jahren rechtsfähig?
Antwort vomJa, in Deutschland wird eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres voll geschäftsfähig und damit in vollem Umfang rechtsfähig. Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jemand Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Diese Rechtsfähigkeit beginnt allerdings bereits mit der Geburt (§ 1 BGB). Die volle Geschäftsfähigkeit, also die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte (z. B. Verträge) wirksam und eigenständig abzuschließen, tritt mit 18 Jahren ein (§ 104 ff. BGB). Zusammengefasst: - Rechtsfähig ist man ab Geburt. - Voll geschäftsfähig ist man ab 18 Jahren.
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