Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zun&au... [mehr]
Das Wohnrecht unterfällt in der Regel nicht dem Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich bezieht sich auf den während der Ehe erworbenen Vermögenszuwachs und wird im Falle einer Scheidung ausgeglichen. Ein Wohnrecht, das einem Ehepartner zusteht, ist jedoch meist eine persönliche Berechtigung und hat keinen direkten Einfluss auf den Zugewinnausgleich, da es nicht als Vermögen im Sinne des Zugewinnausgleichs betrachtet wird. Es kann jedoch in bestimmten Fällen Einfluss auf die Vermögensbewertung haben. Es ist ratsam, sich in solchen Angelegenheiten rechtlich beraten zu lassen.
Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zun&au... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]
Das „Recht auf eine eigene Wohnung“ ist kein ausdrücklich im deutschen Grundgesetz oder in internationalen Menschenrechtsabkommen verankertes Grundrecht. Allerdings gibt es verschiede... [mehr]