Was besagt der Unmittelbarkeitsgrundsatz?

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Der Unmittelbarkeitsgrundsatz ist ein Prinzip des deutschen Strafrechts, das besagt dass das Gericht die Beweise möglichst direkt und unmittelbar erheben soll. Das bedeutet, dass das Gericht die Beweise selbst und in der Hauptverhandlung erheben soll, anstatt sich auf schriftliche Berichte oder Aussagen Dritter zu stützen. Ziel ist es, die Beweisaufnahme transparent und nachvollziehbar zu gestalten und die Wahrheitsfindung zu fördern. Der Grundsatz ist in § 250 der Strafprozessordnung (StPO) verankert.

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