Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** is... [mehr]
Die Ungleichbehandlung von Beamten und ASVG-Versicherten (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) in Bezug auf die Mitversicherung nach einer Scheidung kann verschiedene Aspekte betreffen. Beamte haben oft spezielle Regelungen hinsichtlich ihrer Krankenversicherung, die sich von den allgemeinen Bestimmungen für ASVG-Versicherte unterscheiden. Nach einer Scheidung kann es für ASVG-Versicherte möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin über den Ex-Partner mitversichert zu bleiben, während Beamte in der Regel eigene Ansprüche auf eine Beihilfe oder eine eigene Krankenversicherung haben. Diese Unterschiede können zu einer Ungleichbehandlung führen, insbesondere wenn es um die finanziellen Belastungen und den Zugang zu bestimmten Leistungen geht. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen zu den individuellen Ansprüchen und Regelungen an die zuständigen Stellen oder einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden, um eine präzise und auf den Einzelfall zugeschnittene Beratung zu erhalten.
Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** is... [mehr]
Im deutschen Recht bezeichnet die **Eintrittspflicht** die rechtliche Verpflichtung einer Person oder Institution, für einen bestimmten Schaden oder eine bestimmte Leistung einzustehen. Besonders... [mehr]
Ein geerbtes Haus wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung grundsätzlich **nicht** als Zugewinn berücksichtigt. Erbschaften (und auch Schenkungen) zählen nach deutschem... [mehr]
Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zun&au... [mehr]
Wenn beide Elternteile nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht behalten, bleibt grundsätzlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht – also das Recht zu entscheiden, wo das Kind lebt &nd... [mehr]