Die Ungleichbehandlung von Beamten und ASVG-Versicherten (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) in Bezug auf die Mitversicherung nach einer Scheidung kann verschiedene Aspekte betreffen. Beamte haben oft spezielle Regelungen hinsichtlich ihrer Krankenversicherung, die sich von den allgemeinen Bestimmungen für ASVG-Versicherte unterscheiden. Nach einer Scheidung kann es für ASVG-Versicherte möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin über den Ex-Partner mitversichert zu bleiben, während Beamte in der Regel eigene Ansprüche auf eine Beihilfe oder eine eigene Krankenversicherung haben. Diese Unterschiede können zu einer Ungleichbehandlung führen, insbesondere wenn es um die finanziellen Belastungen und den Zugang zu bestimmten Leistungen geht. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen zu den individuellen Ansprüchen und Regelungen an die zuständigen Stellen oder einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden, um eine präzise und auf den Einzelfall zugeschnittene Beratung zu erhalten.