Das Humanitäre Völkerrecht (HVR), auch als Kriegsvölkerrecht oder Recht der bewaffneten Konflikte bekannt, hat das Ziel, Menschen in bewaffneten Konflikten zu schützen und unnö... [mehr]
Im Humanitären Völkerrecht, insbesondere im Zusammenhang mit den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, bezeichnet der Begriff „Unabhängigkeit“ die Verpflichtung von humanitären Organisationen, ihre Arbeit eigenständig und ohne Einflussnahme von Regierungen, politischen Parteien oder anderen externen Akteuren durchzuführen. In Friedenszeiten bedeutet dies konkret, dass beispielsweise das Rote Kreuz oder andere humanitäre Organisationen ihre Hilfsmaßnahmen, Strukturen und Entscheidungen so gestalten müssen, dass sie nicht von staatlichen oder politischen Interessen gelenkt oder beeinflusst werden. Sie müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben nach ihren eigenen Statuten und Prinzipien zu erfüllen, um im Ernstfall – etwa bei einem bewaffneten Konflikt – glaubwürdig, neutral und unparteiisch helfen zu können. Die Unabhängigkeit in Friedenszeiten ist also eine Voraussetzung dafür, dass humanitäre Organisationen auch im Konfliktfall als vertrauenswürdige und neutrale Akteure anerkannt werden. Sie schützt die Integrität der Organisation und stellt sicher, dass humanitäre Hilfe ausschließlich nach dem Maß der Not und nicht nach politischen, wirtschaftlichen oder militärischen Interessen geleistet wird. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim Deutschen Roten Kreuz: https://www.drk.de/ueber-uns/grundsaetze/unabhaengigkeit/
Das Humanitäre Völkerrecht (HVR), auch als Kriegsvölkerrecht oder Recht der bewaffneten Konflikte bekannt, hat das Ziel, Menschen in bewaffneten Konflikten zu schützen und unnö... [mehr]