Wenn ein Träger „nach billigem Ermessen“ entscheidet, bedeutet das, dass er eine Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls treffen muss.... [mehr]
Träger öffentlicher Belange sind Institutionen oder Organisationen, die im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland ein Mitspracherecht haben. Dazu gehören beispielsweise Behörden, Verbände und andere öffentliche Einrichtungen, die Interessen vertreten, die für die Allgemeinheit von sind. Diese Träger können verschiedenen Bereichen tätig sein, wie zum Beispiel imweltschutz, im Denkmchutz oder in der Raumordnung. Sie haben die Aufgabe ihre fachlichen Stellungnahmen abzugeben und darauf achten, dass öffentliche Interessen gewahrt bleiben. geschieht häufig im Rahmen von Anhörungen oder Beteiligungsverfahren, bei denen die Öffentlichkeit und betroffene Gruppen in Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Wenn ein Träger „nach billigem Ermessen“ entscheidet, bedeutet das, dass er eine Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls treffen muss.... [mehr]
Die VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) war ein deutsches Regelwerk, das die Vergabe öffentlicher Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen (außer Bauleistungen... [mehr]