Die VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) war ein deutsches Regelwerk, das die Vergabe öffentlicher Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen (außer Bauleistungen) regelte. Sie bestand aus zwei Teilen: - **VOL/A**: Regelte das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge (Ausschreibungen, Angebotswertung, Zuschlagserteilung). - **VOL/B**: Enthielt allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen. Ziel der VOL war es, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen sicherzustellen. Sie galt für Bund, Länder und Kommunen. **Wichtiger Hinweis:** Seit 2016 wurde die VOL/A für EU-weite Vergaben durch die Vergabeverordnung (VgV) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) weitgehend abgelöst. Die VOL/B wird weiterhin als Vertragsgrundlage verwendet. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/oeffentliche-auftraege.html).