Rechtssicher geht das zu Lebzeiten nicht durch „Vermachen“, sondern durch eine sauber gestaltete Schenkung oder Übertragung. Entscheidend ist: Ohne klare Verträge, Steuerplanung...
Teilt man bei Scheidung den realisierten Gewinn einer Schenkung zwischen Ehepartnern unter Errungenschaftsbeteiligung?
Antwort vomBei der Errungenschaftsbeteiligung wird das während der Ehe erworbene Vermögen (Errungenschaft) im Falle einer Scheidung geteilt. Schenkungen, die Ehepartner während der Ehe erhält, in der Regel nicht zur Errungenschaft es sei denn, es wurde ausdrücklich anderes vereinbart oder die Schenkung für die gemeinsame Nutzung bestimmt. bedeutet, dass der realisierte Gewinn aus Schenkung in der Regel nicht dem anderen Ehepartner geteilt wird, er nicht als Errenschaft gilt. Es jedoch wichtig, die genauenstände und die verlichen Vereinbarungen berücksichtigen, da die rechtliche Situation beeinflussen können. Bei Unsicherheiten ist es ratsam rechtlichen Rat einzuholen.
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