Darf die Anzahl der Tagessätze bei Tatmehrheit höher als 360 und bis zu 720 sein?

Antwort vom

Ja, das ist korrekt. Bei Tatmehrheit kann die Anzahl der Tagessätze in einem Strafverfahren höher sein als 360, jedoch darf sie nicht mehr als 720 Tagessätze betragen. Dies ist im deutschen Strafrecht geregelt, um sicherzustellen, dass die Strafe angemessen bleibt und die Höchstgrenze für die Anzahl der Tagessätze nicht überschritten wird.

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