Die Ersatzvornahme ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht. Sie bezeichnet eine Maßnahme, bei der eine Behörde eine eigentlich vom Pflichtigen (z. B. einem Bürger oder Unternehmen) zu... [mehr]
Ein anderes Wort für „Ersatzvornahme“ ist „Selbstvornahme durch Dritte“ oder einfach „Ersatzhandlung“. Im juristischen Kontext wird manchmal auch von „Fremdvornahme“ gesprochen. Alle Begriffe beschreiben, dass eine geschuldete Handlung von einer anderen Person als dem ursprünglich Verpflichteten ausgeführt wird, meist auf dessen Kosten.
Die Ersatzvornahme ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht. Sie bezeichnet eine Maßnahme, bei der eine Behörde eine eigentlich vom Pflichtigen (z. B. einem Bürger oder Unternehmen) zu... [mehr]
Der § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) regelt das sogenannte "Wiederaufgreifen des Verfahrens". Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits abgeschlossen... [mehr]