Was bedeutet Ersatzvornahme?

Antwort vom

Die Ersatzvornahme ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht. Sie bezeichnet eine Maßnahme, bei der eine Behörde eine eigentlich vom Pflichtigen (z. B. einem Bürger oder Unternehmen) zu erfüllende Handlung selbst vornimmt oder durch einen Dritten ausführen lässt, wenn der Pflichtige dieser Handlung nicht nachkommt. Typisches Beispiel: Jemand ist verpflichtet, einen illegal errichteten Zaun zu entfernen, tut dies aber nicht. Die Behörde kann dann die Entfernung selbst veranlassen und dem Pflichtigen die Kosten in Rechnung stellen. Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 6 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG) des Bundes bzw. die entsprechenden Landesgesetze. Wichtige Merkmale: - Die Ersatzvornahme ist eine Form des sogenannten "mittelbaren Zwangs". - Sie kommt nur bei vertretbaren Handlungen in Betracht, also bei Handlungen, die auch von jemand anderem als dem Pflichtigen ausgeführt werden können. - Die Kosten trägt in der Regel der Pflichtige. Weitere Informationen findest du z. B. auf [Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Ersatzvornahme).

Verwandte Fragen

Welche 2 Maßnahmen kann ein Jugendgericht verhängen?

Ein Jugendgericht kann zum Beispiel eine Verwarnung und die Ableistung von Sozialstunden verhängen. Daneben sind auch Auflagen wie Schadenswiedergutmachung, Jugendarrest oder in schweren Fäl...

Kann ich eine einstweilige Anordnung gegen eine Verwaltungsentscheidung schon vor Eröffnung eines Gerichtsverfahrens beantragen?

Ja. Nach § 123 Abs. 1 VwGO kann das Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung ausdrücklich auch schon vor Klageerhebung erlassen. Entscheidend ist also nicht, ob das Hauptsacheverfahren...

Wer muss bei Mängeln im Vendoraudit die Maßnahmen ergreifen: Rechtsdienstleister oder Rechtsabteilung?

Die Maßnahmen muss grundsätzlich der festgestellte Verantwortliche im Unternehmen ergreifen – nicht der externe Rechtsdienstleister. Der Rechtsdienstleister darf beim Vendoraudit pr&u...