Was bedeutet Ersatzvornahme?

Antwort

Die Ersatzvornahme ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht. Sie bezeichnet eine Maßnahme, bei der eine Behörde eine eigentlich vom Pflichtigen (z. B. einem Bürger oder Unternehmen) zu erfüllende Handlung selbst vornimmt oder durch einen Dritten ausführen lässt, wenn der Pflichtige dieser Handlung nicht nachkommt. Typisches Beispiel: Jemand ist verpflichtet, einen illegal errichteten Zaun zu entfernen, tut dies aber nicht. Die Behörde kann dann die Entfernung selbst veranlassen und dem Pflichtigen die Kosten in Rechnung stellen. Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 6 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG) des Bundes bzw. die entsprechenden Landesgesetze. Wichtige Merkmale: - Die Ersatzvornahme ist eine Form des sogenannten "mittelbaren Zwangs". - Sie kommt nur bei vertretbaren Handlungen in Betracht, also bei Handlungen, die auch von jemand anderem als dem Pflichtigen ausgeführt werden können. - Die Kosten trägt in der Regel der Pflichtige. Weitere Informationen findest du z. B. auf [Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Ersatzvornahme).

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