Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, welcher Paragraph 8 oder 9?

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In Deutschland beziehen sich die Paragraphen 8 und 9 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) auf unterschiedliche Aspekte von Ordnungswidrigkeiten. - **§ 8 OWiG** behandelt die „Ordnungswidrigkeiten, die durch Unterlassen begangen werden“. Hierbei geht es um Fälle, in denen jemand eine Handlung nicht vornimmt, die gesetzlich vorgeschrieben ist. - **§ 9 OWiG** befasst sich mit der „Zurechnung von Ordnungswidrigkeiten“. Dieser Paragraph regelt, unter welchen Umständen eine Ordnungswidrigkeit einer bestimmten Person zugerechnet werden kann, insbesondere bei juristischen Personen. Wenn du spezifische Informationen zu Straftaten suchst, sind diese in den Strafgesetzen (StGB) geregelt und nicht in den Paragraphen des OWiG.

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