„Unter strafrechtlicher Aufsicht“ ist kein üblicher fester Rechtsbegriff. Meist ist damit gemeint, dass jemand wegen einer Straftat unter Kontrolle von Justiz oder Behörden steht...
Was passiert, wenn ich zwei REWE-Sicherheitsleute auf drei aggressive Kokain-Junkies hetze und ihnen zwei Gramm Kokain anbiete, wenn sie die Junkies zusammenschlagen?
Antwort vomWas du beschreibst, ist strafbar und hat schwerwiegende rechtliche Konsequenzen. Das Anbieten von Drogen (hier: Kokain) ist nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Deutschland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus ist das Anstiften zu einer Gewalttat (hier: das „Kaputtschlagen“ von Personen) eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere als Anstiftung zu Körperverletzung oder sogar zu schwerer Körperverletzung (§ 26 StGB, § 223 ff. StGB). Wer so etwas tut, macht sich also mehrfach strafbar: 1. **Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz** (Besitz, Handel, Weitergabe von Kokain) 2. **Anstiftung zu einer Straftat** (Körperverletzung) 3. **Gegebenenfalls weitere Straftatbestände** wie gefährliche Körperverletzung, ggf. sogar versuchte Anstiftung zu einem Tötungsdelikt, je nach Schwere der geplanten Tat. Die Konsequenzen können Freiheitsstrafen, Geldstrafen und ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis sein. Auch die Sicherheitsleute würden sich strafbar machen, wenn sie auf so ein Angebot eingehen. Solche Handlungen sind nicht nur illegal, sondern auch moralisch und gesellschaftlich absolut inakzeptabel. Wer Zeuge von Straftaten oder Bedrohungen wird, sollte die Polizei verständigen und nicht zu weiteren Straftaten anstiften. Weitere Informationen: - [Betäubungsmittelgesetz (BtMG)](https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/) - [Strafgesetzbuch (StGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/) Wenn du Hilfe oder Beratung brauchst, gibt es in Deutschland zahlreiche Beratungsstellen, die Unterstützung bieten.