Wenn du selbst kündigst, gibt es beim Arbeitslosengeld I in Deutschland meist eine Sperrzeit von 12 Wochen. In dieser Zeit bekommst du kein ALG I. Außerdem kann sich die Gesamtdauer des Ans...
Wird die 3-monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I auf den Anspruch angerechnet?
Antwort vomJa. Eine 3‑monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I wird auf die Anspruchsdauer angerechnet: Für die Zeit der Sperrzeit bekommst du kein ALG I, und gleichzeitig verkürzt sich die Gesamtdauer deines Anspruchs um diese Sperrzeit (maximal um 12 Wochen). Rechtsgrundlage: § 159 SGB III (Sperrzeit) und § 148 SGB III (Minderung der Anspruchsdauer). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html und https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__148.html
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