Ja, bei einem Aufhebungsvertrag verhängt die Agentur für Arbeit in Deutschland häufig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I, weil die Arbeitslosigkeit als „selbst mitverursacht&l...
Ja. Eine 3‑monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I wird auf die Anspruchsdauer angerechnet: Für die Zeit der Sperrzeit bekommst du kein ALG I, und gleichzeitig verkürzt sich die Gesamtdauer deines Anspruchs um diese Sperrzeit (maximal um 12 Wochen). Rechtsgrundlage: § 159 SGB III (Sperrzeit) und § 148 SGB III (Minderung der Anspruchsdauer). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html und https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__148.html
Ja, bei einem Aufhebungsvertrag verhängt die Agentur für Arbeit in Deutschland häufig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I, weil die Arbeitslosigkeit als „selbst mitverursacht&l...
„Zivilrechtliche Unterlassungsansprüche sichern“ bedeutet: Jemand sorgt rechtlich dafür, dass er einen **Anspruch auf Unterlassung** wirksam **durchsetzen und absichern** kann....
Mit **40 % Behinderungsgrad (GdB 40)** hast du **nicht automatisch** einen Anspruch auf **zusätzlichen Sonderurlaub/Zusatzurlaub**. - **Gesetzlicher Zusatzurlaub** (typisch **5 Arbeitstage pro J...
Bei einer **3‑monatigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I** (nach eigener Kündigung oder „versicherungswidrigem Verhalten“) gilt: - **Krankenkassenbeiträge**: In der Sperrzeit z...
Ja, das ist möglich: Wer arbeitslos gemeldet ist, kann zusätzlich Bürgergeld bekommen, **wenn** die Voraussetzungen erfüllt sind – vor allem **Erwerbsfähigkeit**, **Hilf...
Ohne den konkreten Kontext lässt sich das nicht sicher beurteilen, aber grundsätzlich ist eine Forderung nicht automatisch „überzogen“, nur weil (noch) keine sichtbaren Sch&...