Anspruch auf Wohngeld hast du, wenn du Wohnkosten selbst trägst, dein Einkommen dafür zu niedrig ist und du keine andere Sozialleistung bekommst, in der die Unterkunftskosten schon enthalten...
Wird die 3-monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I auf den Anspruch angerechnet?
Antwort vomJa. Eine 3‑monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I wird auf die Anspruchsdauer angerechnet: Für die Zeit der Sperrzeit bekommst du kein ALG I, und gleichzeitig verkürzt sich die Gesamtdauer deines Anspruchs um diese Sperrzeit (maximal um 12 Wochen). Rechtsgrundlage: § 159 SGB III (Sperrzeit) und § 148 SGB III (Minderung der Anspruchsdauer). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html und https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__148.html
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Ja – bei Aussteuerung musst du dich in der Regel trotzdem arbeitssuchend und spätestens am ersten Tag nach dem Ende des Krankengeldes arbeitslos melden, wenn du Arbeitslosengeld bekommen wi...
Wie teilt man Elternzeit auf?
Jeder Elternteil kann pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen und diese grundsätzlich frei zwischen euch aufteilen – gleichzeitig, nacheinander oder abwechselnd. Entscheidend sind nur die...
Darf ich das Geld aus Pflegestufe 2 selbst behalten?
Ja – wenn du Pflegegeld bekommst, darfst du darüber grundsätzlich selbst verfügen. Entscheidend ist aber: Das Geld ist dafür gedacht, deine häusliche Pflege sicherzustel...