Ja – wenn du Pflegegeld bekommst, darfst du darüber grundsätzlich selbst verfügen. Entscheidend ist aber: Das Geld ist dafür gedacht, deine häusliche Pflege sicherzustel...
Wie teilt man Elternzeit auf?
Antwort vom**Jeder Elternteil kann pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen und diese grundsätzlich frei zwischen euch aufteilen – gleichzeitig, nacheinander oder abwechselnd. Entscheidend sind nur die gesetzlichen Grenzen bei Zeitabschnitten, Fristen und dem Zeitraum bis zum 8. Geburtstag des Kindes.** ([bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832)) ## So ist die Aufteilung möglich Jeder Elternteil hat einen **eigenen** Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit. Das heißt: Die 3 Jahre der Mutter werden nicht mit den 3 Jahren des Vaters verrechnet. Ihr könnt also beide gleichzeitig Elternzeit nehmen oder sie untereinander aufteilen. ([bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832)) Von diesen 3 Jahren können pro Elternteil **bis zu 24 Monate** in die Zeit **zwischen dem 3. Geburtstag und dem Tag vor dem 8. Geburtstag** des Kindes verschoben werden. Dafür braucht ihr grundsätzlich keine Zustimmung des Arbeitgebers. ([bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832)) ## Wichtige Grenze: maximal 3 Zeitabschnitte Jeder Elternteil darf seine Elternzeit pro Kind in **höchstens 3 Zeitabschnitte** aufteilen. Mehr Abschnitte gehen nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. ([bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832)) Der praktische Knackpunkt ist: Zu viele kurze Blöcke sind oft nicht möglich. Typisch zulässig sind zum Beispiel: - Mutter: 12 Monate direkt nach der Geburt, später 6 Monate, dann nochmals 6 Monate - Vater: 2 Monate nach der Geburt, später 4 Monate, später nochmals 2 Monate ([familienportal.de](https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen--124812)) ## Fristen, die oft übersehen werden Elternzeit in den **ersten 3 Lebensjahren** des Kindes müsst ihr **7 Wochen vorher** anmelden. Elternzeit **zwischen dem 3. und 8. Geburtstag** müsst ihr **13 Wochen vorher** anmelden. ([bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832)) Wichtig ist außerdem der sogenannte **Bindungszeitraum**: Wenn ihr Elternzeit für die ersten 2 Lebensjahre anmeldet, legt ihr euch für diesen Zeitraum grundsätzlich fest. Spätere Änderungen sind dann nicht beliebig möglich. Bei der Mutter verkürzt sich dieser Zeitraum, wenn die Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließt. ([familienportal.de](https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen--124812)) ## Was das konkret für euch bedeutet Die beste Aufteilung ist meist **nicht** „möglichst viele kleine Stücke“, sondern **wenige, sauber geplante Blöcke**. So vermeidet ihr Probleme mit dem Arbeitgeber und haltet euch trotzdem Optionen für die Zeit nach dem 3. Geburtstag offen. Ein wichtiger Unterschied, den viele verwechseln: **Elternzeit** ist die berufliche Auszeit, **Elterngeld** ist die finanzielle Leistung. Beides kann kombiniert werden, aber die Regeln sind nicht identisch. Gerade bei Teilzeit, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus lohnt sich eine genaue Planung. ([familienportal.de](https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen--124812)) ## Kurzform Eine typische Aufteilung sieht so aus: - **Mutter**: direkt nach Mutterschutz 12 Monate Elternzeit - **Vater**: 2 Monate parallel oder versetzt - später behalten beide noch Monate für Eingewöhnung in der Kita, Schulstart oder Betreuungsengpässe zurück ([bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832)) Das ist oft sinnvoller als alles direkt nach der Geburt zu verbrauchen, weil die **24 verschiebbaren Monate pro Elternteil** später besonders wertvoll sein können. ([bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832))
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