Muss ich mich nach der Aussteuerung bei Antrag auf Arbeitslosengeld arbeitssuchend melden?

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**Ja – bei Aussteuerung musst du dich in der Regel trotzdem arbeitssuchend und spätestens am ersten Tag nach dem Ende des Krankengeldes arbeitslos melden, wenn du Arbeitslosengeld bekommen willst. Entscheidend ist: Der ALG‑Antrag allein reicht nicht.** ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld)) ## Was bei Aussteuerung besonders wichtig ist Bei einer Aussteuerung endet nicht dein Arbeitsverhältnis, sondern nur das Krankengeld. Genau deshalb übersehen viele den entscheidenden Punkt: Für Arbeitslosengeld brauchst du trotzdem die formalen Meldungen bei der Agentur für Arbeit. Die Bundesagentur sagt ausdrücklich, dass Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld sind. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/ihre-schritte-wenn-sie-arbeitslos-werden/wie-sie-sich-arbeitslos-melden)) Wenn schon vorher feststeht, wann dein Krankengeld endet, solltest du dich **frühzeitig arbeitssuchend** melden. **Arbeitslos** musst du dich dann **spätestens am ersten Tag nach der Aussteuerung** melden, sonst drohen finanzielle Nachteile, weil ALG grundsätzlich frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung gezahlt wird. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld)) ## Wenn du weiter krank bist Auch dann kommt oft ALG I in Betracht – über die **Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III**. Das gilt gerade für Menschen, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen aktuell nicht normal vermittelbar sind. Wichtig ist: Auch in diesem Fall ersetzt die Krankheit die Meldung nicht. Die Meldung bleibt grundsätzlich nötig. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html)) Falls du dich aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich melden kannst, kann nach den Informationen der Bundesagentur beziehungsweise nach § 145 SGB III unter Umständen auch eine Vertretung die Meldung übernehmen. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/mannheim/verhalten-bei-aussteuerung)) ## Der praktische Unterschied, auf den es ankommt Viele verwechseln diese drei Schritte: - **arbeitssuchend melden** = frühzeitig ankündigen, dass du Leistungen/Vermittlung brauchst - **arbeitslos melden** = formale Voraussetzung für ALG-Zahlung - **Arbeitslosengeld beantragen** = erst danach wird über den Anspruch entschieden ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld)) Der häufigste Fehler ist, nur den Antrag zu stellen. Das reicht nicht. ## Klare Empfehlung Melde dich **sobald der Aussteuerungstermin feststeht arbeitssuchend** und **spätestens am ersten Tag nach Ende des Krankengeldes arbeitslos**. Wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist, weise gegenüber der Agentur auf die Prüfung nach **§ 145 SGB III** hin. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/mannheim/verhalten-bei-aussteuerung))