Ein Partner ohne festen Wohnsitz bekommt nicht automatisch kein Sorgerecht – entscheidend ist das Kindeswohl, aber instabile Wohnverhältnisse können ein starkes Argument gegen gemeinsa...
Sind Sorgerechtsverfahren über 15 Monate bei Kleinkindern erlaubt?
Antwort vomIn Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchstdauer für Sorgerechtsverfahren. Grundsätzlich sollen familiengerichtliche Verfahren, insbesondere wenn es um das Sorgerecht für Kleinkinder geht, zügig durchgeführt werden. Das Gesetz (§ 155 FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) verpflichtet das Familiengericht, Verfahren, die das Umgangs- oder Sorgerecht betreffen, „vorrangig und beschleunigt“ zu behandeln. Ein Zeitraum von über 15 Monaten gilt als sehr lang, insbesondere bei Kleinkindern, da deren Wohl und Entwicklung besonders schutzbedürftig sind. Solch eine Verfahrensdauer kann im Einzelfall problematisch sein und dem Kindeswohl widersprechen. In der Praxis kann es jedoch durch verschiedene Faktoren (z.B. Gutachten, hohe Auslastung der Gerichte, komplexe Sachverhalte) zu längeren Verfahren kommen. Betroffene können beim Gericht auf eine Beschleunigung drängen oder sich an das Jugendamt wenden. In gravierenden Fällen kann auch eine Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Gericht erwogen werden. Zusammengefasst: Zulässig im Sinne von „rechtlich möglich“ sind auch längere Verfahren, aber sie widersprechen dem gesetzlichen Beschleunigungsgebot und können im Einzelfall das Kindeswohl gefährden.
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