In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, in der Schweiz sind Pornos grundsätzlich legal. Die Herstellung, der Besitz und der Vertrieb von Pornografie sind erlaubt, solange bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Verboten sind jedoch Darstellungen, die Gewalt, Tiere, Kinder oder nicht einwilligungsfähige Personen betreffen (siehe Schweizer Strafgesetzbuch, insbesondere Art. 197 StGB: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_197). Der Zugang zu Pornografie ist zudem für Minderjährige nicht gestattet.
In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, die Abkürzung **ff.** für „fortfolgende“ ist in der Schweiz bei der Zitierung von Gesetzesartikeln korrekt und üblich. Sie wird verwendet, um auszudrücken, dass sic...
Ein Übungsleitervertrag nach deutschem Recht wird in der Schweiz grundsätzlich **nicht automatisch** anerkannt. Die Schweiz hat ein eigenes Arbeitsrecht, das sich in vielen Punkten vom deuts...