Kann man mit gesetzlichem Betreuer eine SEPA-Überweisung tätigen?

Antwort

Ob du trotz eines gesetzlichen Betreuers eine SEPA-Überweisung tätigen kannst, hängt davon ab, wie der Aufgabenbereich des Betreuers festgelegt ist. In Deutschland wird im Betreuerausweis genau geregelt, für welche Bereiche der Betreuer zuständig ist – zum Beispiel für Vermögensangelegenheiten oder Bankgeschäfte. **Folgende Fälle sind möglich:** 1. **Betreuer ist nicht für Vermögensangelegenheiten zuständig:** Du kannst weiterhin selbstständig über dein Konto verfügen und SEPA-Überweisungen tätigen. 2. **Betreuer ist für Vermögensangelegenheiten zuständig:** In diesem Fall darfst du in der Regel keine eigenen Bankgeschäfte mehr tätigen. Der Betreuer übernimmt dann die Verwaltung deines Kontos und führt Überweisungen für dich aus. 3. **Einwilligungsvorbehalt:** Falls ein sogenannter Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde, brauchst du für bestimmte Geschäfte die Zustimmung des Betreuers. **Fazit:** Ob du selbst eine SEPA-Überweisung tätigen kannst, hängt also davon ab, welche Befugnisse dein gesetzlicher Betreuer hat. Im Zweifel hilft ein Blick in den Betreuerausweis oder eine Nachfrage bei der Bank oder dem Betreuungsgericht. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/betreuungsrecht/betreuungsrecht_node.html).

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