In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Nein, in der Schweiz ist es nicht erlaubt, für jemand anderen ins Gefängnis zu gehen. Das Strafrecht sieht vor, dass nur die Person, die eine Straftat begangen hat, die entsprechende Strafe verbüßen muss. Eine Stellvertretung im Strafvollzug ist rechtlich nicht möglich und würde gegen die Grundsätze der Gerechtigkeit und des Rechtsstaatsprinzips verstoßen.
In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, die Abkürzung **ff.** für „fortfolgende“ ist in der Schweiz bei der Zitierung von Gesetzesartikeln korrekt und üblich. Sie wird verwendet, um auszudrücken, dass sic...
Ein Übungsleitervertrag nach deutschem Recht wird in der Schweiz grundsätzlich **nicht automatisch** anerkannt. Die Schweiz hat ein eigenes Arbeitsrecht, das sich in vielen Punkten vom deuts...