Darf man in der Schweiz für jemand anderes ins Gefängnis gehen?

Antwort vom

Nein, in der Schweiz ist es nicht erlaubt, für jemand anderen ins Gefängnis zu gehen. Das Strafrecht sieht vor, dass nur die Person, die eine Straftat begangen hat, die entsprechende Strafe verbüßen muss. Eine Stellvertretung im Strafvollzug ist rechtlich nicht möglich und würde gegen die Grundsätze der Gerechtigkeit und des Rechtsstaatsprinzips verstoßen.

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