Ein Schuldner kann in Zahlungsverzug kommen, wenn kein kalendermäßig bestimmbarer Zahlungstermin vereinbart wurde, unter folgenden Bedingungen: 1. **Mahnung**: Der Gläubiger muss den Schuldner mahnen. Eine Mahnung ist eine eindeutige Aufforderung zur Leistung. Erst nach Zugang der Mahnung gerät der Schuldner in Verzug. 2. **Entbehrlichkeit der Mahnung**: In bestimmten Fällen ist eine Mahnung entbehrlich, z.B. wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. 3. **30-Tage-Regel**: Wenn der Schuldner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt, gerät er automatisch in Verzug. Bei Verbrauchern muss auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen werden. Diese Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 286 geregelt. Weitere Informationen dazu findest du hier: [§ 286 BGB - Verzug des Schuldners](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html).