Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Ein schiedsrichterliches Verfahren, auch Schiedsverfahren genannt, ist ein alternatives Streitbeilegungsverfahren, bei dem die Parteien eines Konflikts ihre Streitigkeit nicht vor einem staatlichen Gericht, sondern vor einem oder mehreren Schiedsrichtern austragen. Diese Schiedsrichter werden von den Parteien ausgewählt und entscheiden den Streitfall verbindlich. Das Verfahren bietet mehrere Vorteile, darunter: 1. **Vertraulichkeit**: Die Verhandlungen und Entscheidungen sind in der Regel nicht öffentlich. 2. **Flexibilität**: Die Parteien können das Verfahren und die Regeln weitgehend selbst gestalten. 3. **Schnelligkeit**: Schiedsverfahren können oft schneller abgeschlossen werden als Gerichtsverfahren. 4. **Fachkompetenz**: Die Parteien können Schiedsrichter mit spezifischem Fachwissen auswählen. Schiedsverfahren sind besonders in internationalen Handelsstreitigkeiten beliebt, da sie eine neutrale Plattform bieten und die Entscheidungen in vielen Ländern anerkannt und vollstreckt werden können.
Das „Wiederaufgreifen eines Verfahrens“ bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ern... [mehr]
Vormundschaftsverfahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Verhandlungen vor dem Familiengericht, die die Bestellung eines Vormunds oder die Regelung... [mehr]