Ist eine rückwirkende Änderung eines Hundesterbesscheids ein neuer Verwaltungsakt?

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Ja, eine rückwirkende Änderung eines Hundesteuerbescheids stellt einen neuen Verwaltungsakt dar. Verwaltungsakte sind Entscheidungen, die eine Regelung für einen Einzelfall treffen und die Rechtswirkung entfalten. Wenn ein bestehender Bescheid rückwirkend geändert wird, wird dies als neuer Verwaltungsakt betrachtet, da die rechtlichen Grundlagen und die Entscheidung über die Hundesteuer neu bewertet werden. Die Rückwirkung muss jedoch rechtlich zulässig sein und die entsprechenden Vorschriften müssen beachtet werden.