Wie viel Rente bekommt man, wenn man mit 49 wegen Krankheit aus dem Polizeidienst ausscheidet?

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Das lässt sich **nicht pauschal in Euro** sagen. Bei Polizei-Beamten ist es in der Regel **keine gesetzliche Rente**, sondern **Beamtenversorgung/Pension**. Die Höhe hängt vor allem von **Bundesland oder Bund**, **Beamtenstatus**, **Besoldungsgruppe**, **ruhegehaltfähigen Dienstzeiten** und davon ab, ob die Dienstunfähigkeit auf einem **Dienstunfall** beruht. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/BJNR024850976.html)) Grundsätzlich gilt: **Ruhegehalt = ruhegehaltfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz.** Der Höchstsatz liegt beim Bund bei **71,75 %**. Es gibt außerdem eine **Mindestversorgung**. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/BJNR024850976.html)) Wichtig bei Ausscheiden mit **49 wegen Krankheit/Dienstunfähigkeit**: - Es kann ein **Versorgungsabschlag** anfallen. ([dbb.de](https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/v/versorgungsabschlag.html)) - Liegt ein **Dienstunfall** vor, können günstigere Regeln gelten. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/BJNR024850976.html)) - Bei zu wenigen ruhegehaltfähigen Jahren greift oft die **Mindestversorgung**. Diese ist gesetzlich abgesichert und orientiert sich entweder an **35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge** oder – wenn günstiger – an **65 % der Endstufe A 4** plus Zuschlag. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html)) Als grobe Orientierung: Ein Polizeibeamter, der mit 49 dienstunfähig wird, bekommt **oft deutlich weniger als das letzte Netto**, aber **meist mehr als eine normale gesetzliche Erwerbsminderungsrente**, weil Beamte im Versorgungssystem sind. Die konkrete Summe kann je nach Fall von **Mindestversorgung** bis zu einem deutlich höheren Ruhegehalt reichen. Das ist ohne Daten **nicht seriös berechenbar**. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html)) Für eine genaue Berechnung braucht man mindestens: **Bundesland/Bund, Besoldungsgruppe, Familienstand, Dienstjahre, Dienstunfall ja/nein, Beamter auf Lebenszeit oder Probe.** Ohne diese Angaben ist nur die Aussage sicher: **Mit 49 aus Krankheitsgründen aus dem Polizeidienst auszuscheiden führt normalerweise zu einer Beamtenpension nach Dienstunfähigkeitsregeln, nicht zu einer normalen Altersrente.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__49.html))

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