Lieferungsverzug bedeutet: Der Schuldner liefert nicht rechtzeitig, obwohl die Leistung fällig und möglich ist, und er das zu vertreten hat. Grundlage aus § 286 BGB § 286 regelt d...
Stellt § 312j BGB spezielle Regelungen für alle Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr auf?
Antwort vomJa, das ist richtig. § 312j BGB enthält spezielle Regelungen für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr. Diese Vorschriften betreffen insbesondere Informationspflichten und die Gestaltung des Bestellvorgangs, um den Verbraucherschutz im Online-Handel zu gewährleisten.