Stellt § 312j BGB spezielle Regelungen für alle Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr auf?

Antwort

Ja, das ist richtig. § 312j BGB enthält spezielle Regelungen für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr. Diese Vorschriften betreffen insbesondere Informationspflichten und die Gestaltung des Bestellvorgangs, um den Verbraucherschutz im Online-Handel zu gewährleisten.

Kategorie: Recht Tags: Verträge Elektronisch BGB
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