Stellt § 312j BGB spezielle Regelungen für alle Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr auf?
Antwort vomJa, das ist richtig. § 312j BGB enthält spezielle Regelungen für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr. Diese Vorschriften betreffen insbesondere Informationspflichten und die Gestaltung des Bestellvorgangs, um den Verbraucherschutz im Online-Handel zu gewährleisten.