Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]
Ja, es gibt Urteile, die sich mit der Frage befassen, ob ein ursprünglich rechtswidriger Verwaltungsakt durch eine nach Klageerhebung erfolgende Änderung der Rechtslage rechtmäßig wird. In der Regel wird in solchen Fällen zwischen der ursprünglichen Rechtswidrigkeit und der späteren Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts unterschieden. Ein Beispiel ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), die besagt, dass ein Verwaltungsakt, der zum Zeitpunkt seiner Erlassung rechtswidrig war, durch eine nachträgliche Änderung der Rechtslage nicht automatisch rechtmäßig wird. Vielmehr kann es erforderlich sein, dass der Verwaltungsakt in einem neuen Verfahren überprüft wird, um festzustellen, ob die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen eine Rechtmäßigkeit begründen. Es ist wichtig, die spezifischen Umstände des Einzelfalls sowie die geltenden Gesetze und Vorschriften zu berücksichtigen. In vielen Fällen kann auch eine Rücknahme des ursprünglichen Verwaltungsakts durch die Behörde in Betracht gezogen werden. Für eine detaillierte Analyse und aktuelle Rechtsprechung wäre es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt oder eine entsprechende Fachstelle zu wenden.
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]