Das Oberlandesgericht (OLG) ist in Deutschland für verschiedene Rechtsmittel zuständig. Dazu gehören insbesondere: 1. **Berufung**: Das OLG ist in vielen Fällen die Berufungsinstanz für Entscheidungen der Landgerichte. 2. **Revision**: In bestimmten Fällen kann das OLG auch für die Revision zuständig sein, insbesondere wenn es sich um Entscheidungen der Amtsgerichte handelt. 3. **Beschwerde**: Das OLG kann auch über Beschwerden entscheiden, die gegen Entscheidungen von unteren Instanzen eingelegt werden. 4. **Einstweilige Anordnungen**: In bestimmten Verfahren kann das OLG auch einstweilige Anordnungen treffen. Die genaue Zuständigkeit kann je nach Bundesland und Art des Verfahrens variieren.