Wie ist die Rechtslage zum Thema Schwangerschaftsabbruch in Deutschland?

Antwort

In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, insbesondere in den §§ 218 bis 219b. Hier sind die wesentlichen Punkte: 1. **Grundsätzlich strafbar**: Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich strafbar (§ 218 StGB). 2. **Straflosigkeit unter bestimmten Bedingungen**: Ein Abbruch bleibt unter bestimmten Bedingungen straffrei (§ 218a StGB): - **Beratungspflicht**: Die Schwangere muss sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen (§ 218a Abs. 1 Nr. 1 StGB). - **Fristenregelung**: Der Abbruch muss innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis erfolgen (§ 218a Abs. 1 Nr. 2 StGB). - **Medizinische Indikation**: Ein Abbruch ist auch nach der 12-Wochen-Frist straffrei, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, d.h., wenn das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren ernsthaft gefährdet ist (§ 218a Abs. 2 StGB). - **Kriminologische Indikation**: Ein Abbruch ist ebenfalls straffrei, wenn die Schwangerschaft durch eine Straftat (z.B. Vergewaltigung) verursacht wurde und nicht mehr als zwölf Wochen seit der Empfängnis vergangen sind (§ 218a Abs. 3 StGB). 3. **Beratungsregelung**: Die Beratung muss ergebnisoffen und ergebnisneutral sein und die Schwangere über alle Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs sowie über Hilfsangebote informieren (§ 219 StGB). 4. **Werbeverbot**: Es gibt ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB). Ärzte dürfen zwar darüber informieren, dass sie Abbrüche durchführen, aber keine werbenden Informationen dazu verbreiten. Für weitere Details und aktuelle Entwicklungen kannst du die entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch nachlesen oder dich bei einer anerkannten Beratungsstelle informieren.

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