Urheberrechte entstehen in Deutschland und vielen anderen Ländern automatisch mit der Schaffung eines Werkes, zum Beispiel eines Textes, Bildes, Musikstücks oder Softwarecodes. Es ist keine... [mehr]
Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit sind zwei grundlegende Begriffe im Zivilrecht, die sich auf die Fähigkeit von Personen beziehen, Rechte und Pflichten zu haben und rechtlich wirksame Handlungen vorzunehmen. **Rechtsfähigkeit:** Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie beginnt mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod. Jede natürliche Person (also jeder Mensch) ist rechtsfähig. Auch juristische Personen (wie Unternehmen, Vereine oder Stiftungen) können rechtsfähig sein. Die Rechtsfähigkeit bedeutet, dass eine Person Eigentum besitzen, Verträge abschließen und vor Gericht klagen oder verklagt werden kann. **Geschäftsfähigkeit:** Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und voll wirksam vorzunehmen. Sie ist in verschiedenen Stufen geregelt: 1. **Geschäftsunfähigkeit:** Personen unter 7 Jahren und dauerhaft Geisteskranke sind geschäftsunfähig. Ihre Willenserklärungen sind nichtig, d.h., sie können keine wirksamen Rechtsgeschäfte abschließen. Für sie handeln gesetzliche Vertreter (z.B. Eltern oder Betreuer). 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit:** Personen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können Rechtsgeschäfte vornehmen, benötigen aber in der Regel die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Es gibt Ausnahmen, wie z.B. Geschäfte des täglichen Lebens, die mit eigenen Mitteln bewirkt werden (Taschengeldparagraph). 3. **Volle Geschäftsfähigkeit:** Ab dem 18. Lebensjahr sind Personen in der Regel voll geschäftsfähig, sofern sie nicht aufgrund einer geistigen Erkrankung oder einer Behinderung unter Betreuung stehen. Voll geschäftsfähige Personen können alle Rechtsgeschäfte selbstständig und ohne Einschränkungen vornehmen. Diese Unterscheidung ist wichtig, um sicherzustellen, dass nur Personen, die die rechtlichen Konsequenzen ihrer Handlungen verstehen und überblicken können, voll wirksame Rechtsgeschäfte abschließen können.
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In Deutschland gibt es kein Gesetz, das eine Freundschaft oder eine Beziehung zwischen einer 12-jährigen und einem 17-jährigen grundsätzlich verbietet. Allerdings gibt es klare gesetzli... [mehr]
Das Ehegattennotvertretungsrecht ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2023 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften finden sich in den §&se... [mehr]
Kinderpornografie ist weltweit nahezu überall verboten. In den meisten Ländern, darunter alle Staaten der Europäischen Union, die USA, Kanada, Australien, Japan, Russland, China und vie... [mehr]
Ein Beispiel für das Recht auf Schutz vor Gewalt ist das Verbot von häuslicher Gewalt. In Deutschland ist im Grundgesetz (Art. 2 Abs. 2 GG) das Recht auf körperliche Unversehrtheit vera... [mehr]
In Deutschland gibt es kein generelles, bundesweit gültiges Gesetz, das es verbietet, nachts in den Wald zu gehen, um den Schutz nachtaktiver Wildtiere zu gewährleisten. Das Betreten des Wal... [mehr]
Bei Kaufverträgen gilt grundsätzlich der Grundsatz der Formfreiheit, das heißt, sie können mündlich, schriftlich oder sogar durch schlüssiges Handeln abgeschlossen werde... [mehr]
In Deutschland ist eine Beziehung zwischen einem 15-Jährigen und einem 26-Jährigen rechtlich nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Einschränkungen, insbesondere im Hi... [mehr]
Für eine Einbürgerung in Deutschland sind sowohl rechtliche als auch persönliche Voraussetzungen zu erfüllen. Hier eine Übersicht mit Abgrenzung: **Rechtliche Voraussetzungen... [mehr]
Ja, in Deutschland dürfen Cousine und Cousin heiraten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verbietet die Ehe nur zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern und Kinder, Großeltern... [mehr]