Wann endet die Geschäftsfähigkeit einer Person?

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Eine Person ist in Deutschland nicht mehr geschäftsfähig, wenn sie dauerhaft nicht in der Lage ist, rechtliche Geschäfte selbstständig und mit voller Einsicht in deren Bedeutung und Tragweite vorzunehmen. Die Geschäftsfähigkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nicht geschäftsfähig sind laut § 104 BGB: - Kinder unter 7 Jahren, - Personen, die sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden (z. B. schwere Demenz, geistige Behinderung, akute Psychose), sofern dieser Zustand nicht nur vorübergehend ist. In diesen Fällen sind abgeschlossene Rechtsgeschäfte (z. B. Verträge) in der Regel nichtig, das heißt, sie haben keine rechtliche Wirkung. Weitere Informationen findest du z. B. auf [dejure.org – Geschäftsfähigkeit](https://dejure.org/gesetze/BGB/104.html).

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