Hat Herr Müller eine rechtliche Betreuung oder steht er unter rechtlicher Betreuung?

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Die Formulierung „Herr Müller hat eine rechtliche Betreuung“ oder „Herr Müller ist in rechtlicher Betreuung“ bedeutet, dass für Herrn Müller vom Gericht ein rechtlicher Betreuer bestellt wurde. Das passiert, wenn eine volljährige Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann (§ 1814 BGB). Der Betreuer unterstützt oder vertritt die betreute Person in bestimmten festgelegten Aufgabenbereichen, zum Beispiel bei finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten. Die rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung, sondern eine Unterstützung zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person.

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