Für Behörden in Deutschland gilt auch auf LinkedIn die Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG). Das bedeutet, dass im LinkedIn-Impressum folgende Angaben enthalten sein mü... [mehr]
Ja, rechtliche Informationen wie Impressum, Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen sollten auf einer Website leicht auffindbar sein. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung in vielen Ländern, sondern trägt auch zur Transparenz und Vertrauenswürdigkeit der Website bei. Idealerweise sollten diese Informationen in der Fußzeile der Seite verlinkt oder in einem klaren Menüpunkt platziert werden, sodass Besucher sie schnell und unkompliziert erreichen können.
Für Behörden in Deutschland gilt auch auf LinkedIn die Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG). Das bedeutet, dass im LinkedIn-Impressum folgende Angaben enthalten sein mü... [mehr]
Nein, jemand, der deinen Laptop repariert, darf nicht ohne deine ausdrückliche Zustimmung auf der Festplatte schnüffeln. Techniker sollten sich an Datenschutzbestimmungen halten und nur auf... [mehr]
Die Datenschutzerklärung ist ein Dokument, das erklärt, wie ein Unternehmen oder eine Website mit deinen persönlichen Daten umgeht. Hier sind die wichtigsten Punkte einfach erklärt... [mehr]