Für Behörden in Deutschland gilt auch auf LinkedIn die Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG). Das bedeutet, dass im LinkedIn-Impressum folgende Angaben enthalten sein mü... [mehr]
Ja, rechtliche Informationen wie Impressum, Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen sollten auf einer Website leicht auffindbar sein. In der Regel befinden sie sich im Footer der Seite oder in einem klar gekennzeichneten Bereich, sodass Nutzer sie schnell erreichen können. Es ist wichtig, dass diese Informationen transparent und zugänglich sind, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen.
Für Behörden in Deutschland gilt auch auf LinkedIn die Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG). Das bedeutet, dass im LinkedIn-Impressum folgende Angaben enthalten sein mü... [mehr]
Nein, jemand, der deinen Laptop repariert, darf nicht ohne deine ausdrückliche Zustimmung auf der Festplatte schnüffeln. Techniker sollten sich an Datenschutzbestimmungen halten und nur auf... [mehr]
Die Datenschutzerklärung ist ein Dokument, das erklärt, wie ein Unternehmen oder eine Website mit deinen persönlichen Daten umgeht. Hier sind die wichtigsten Punkte einfach erklärt... [mehr]