Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Erstellung einer Schadensberechnung der Rentenversicherung auf Anforderung der Staatsanwaltschaft?

Antwort

Die rechtlichen Grundlagen für die Erstellung einer Schadensberechnung der Rentenversicherung auf Anforderung der Staatsanwaltschaft in Deutschland umfassen mehrere Gesetze und Vorschriften. Hier sind einige der wichtigsten: 1. **Sozialgesetzbuch (SGB)** - **SGB I**: Allgemeiner Teil, insbesondere § 35 SGB I, der die Mitwirkungspflichten der Sozialversicherungsträger regelt. - **SGB IV**: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, insbesondere § 69 SGB IV, der die Auskunftspflichten der Sozialversicherungsträger gegenüber Strafverfolgungsbehörden regelt. 2. **Strafprozessordnung (StPO)** - **§ 161 StPO**: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, der die Staatsanwaltschaft ermächtigt, Auskünfte und Unterlagen von Behörden und anderen Stellen anzufordern. 3. **Datenschutzrecht** - **Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)**: Regelt den Schutz personenbezogener Daten und die Bedingungen, unter denen diese Daten verarbeitet und weitergegeben werden dürfen. 4. **Rentenversicherungsrecht** - **SGB VI**: Gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere Regelungen zur Berechnung und Feststellung von Rentenansprüchen und -leistungen. Diese Gesetze und Vorschriften bilden die rechtliche Grundlage dafür, dass die Rentenversicherung auf Anforderung der Staatsanwaltschaft eine Schadensberechnung erstellen und die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen kann.

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