Die rechtlichen Grundlagen für die Erstellung einer Schadensberechnung der Rentenversicherung auf Anforderung der Staatsanwaltschaft in Deutschland umfassen mehrere Gesetze und Vorschriften. Hier sind einige der wichtigsten: 1. **Sozialgesetzbuch (SGB)** - **SGB I**: Allgemeiner Teil, insbesondere § 35 SGB I, der die Mitwirkungspflichten der Sozialversicherungsträger regelt. - **SGB IV**: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, insbesondere § 69 SGB IV, der die Auskunftspflichten der Sozialversicherungsträger gegenüber Strafverfolgungsbehörden regelt. 2. **Strafprozessordnung (StPO)** - **§ 161 StPO**: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, der die Staatsanwaltschaft ermächtigt, Auskünfte und Unterlagen von Behörden und anderen Stellen anzufordern. 3. **Datenschutzrecht** - **Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)**: Regelt den Schutz personenbezogener Daten und die Bedingungen, unter denen diese Daten verarbeitet und weitergegeben werden dürfen. 4. **Rentenversicherungsrecht** - **SGB VI**: Gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere Regelungen zur Berechnung und Feststellung von Rentenansprüchen und -leistungen. Diese Gesetze und Vorschriften bilden die rechtliche Grundlage dafür, dass die Rentenversicherung auf Anforderung der Staatsanwaltschaft eine Schadensberechnung erstellen und die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen kann.