Rechte des Käufers bei Lieferverzug

Antwort

Bei Lieferverzug hat der Käufer verschiedene Rechte, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. **Nachfrist setzen**: Der Käufer kann dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann er weitere Rechte geltend machen. 2. **Rücktritt vom Vertrag**: Wenn der Verkäufer auch nach Ablauf der Nachfrist nicht liefert, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. 3. **Schadenersatz**: Der Käufer kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen, wenn ihm durch den Lieferverzug ein Schaden entstanden ist. 4. **Ersatz der vergeblichen Aufwendungen**: Der Käufer kann auch die Aufwendungen verlangen, die ihm durch den Lieferverzug entstanden sind, sofern diese nicht durch den Verkäufer verursacht wurden. 5. **Selbsthilfe**: In einigen Fällen kann der Käufer auch selbst die Lieferung beschaffen und die Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen. Es ist wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

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