„Von Amts wegen“ heißt: Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft muss bei einem möglichen Straftatverdacht selbst tätig werden – auch ohne Strafantrag des Opfers. Für...
Was passiert, wenn ich bedroht werde und die Polizei rufe?
Antwort vomWenn du bedroht wirst und die Polizei rufst, läuft in der Regel Folgendes ab: 1. **Notruf absetzen:** Du wählst die Notrufnummer 110 und schilderst der Polizei die Bedrohung so genau wie möglich (Wer Was Wo Wann Wie). 2. **Einsatz der Polizei:** Die Polizei schickt so schnell wie möglich Einsatzkräfte zu deinem Aufenthaltsort, um dich zu schützen und die Situation zu klären. 3. **Sicherung der Lage:** Die Polizei versucht, die Bedrohung zu beenden, den oder die Täter zu stellen und dich in Sicherheit zu bringen. 4. **Aufnahme der Anzeige:** Die Polizei nimmt eine Strafanzeige wegen Bedrohung (§ 241 StGB) auf. Sie befragt dich als Zeugen und dokumentiert den Vorfall. 5. **Weitere Maßnahmen:** Je nach Situation kann die Polizei Platzverweise aussprechen, den Täter festnehmen oder weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Kontaktverbot) anregen. 6. **Ermittlungen:** Die Polizei leitet Ermittlungen ein. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob Anklage erhoben wird. Wichtig: Wenn du dich akut bedroht fühlst, zögere nicht, sofort die Polizei zu rufen. Sie ist dafür da, dich zu schützen. Weitere Informationen findest du auch auf der Seite der [Polizei](https://www.polizei.de/).
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