Hat das Herkunftsland die Pflicht, seine Staatsbürger zurückzunehmen, wenn sie im Zielland nicht aufgenommen werden?

Antwort

Ja, grundsätzlich hat das Herkunftsland die Pflicht, seine Staatsbürger zurückzunehmen, wenn diese im Zielland nicht aufgenommen werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Völkerrecht und den Prinzipien der Staatenverantwortung. Jeder Staat ist dafür verantwortlich, seine eigenen Staatsbürger aufzunehmen und ihnen den Zugang zu seinem Territorium zu gewähren. Dies wird oft in bilateralen Rückführungsabkommen zwischen Staaten geregelt.

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