Ja, ein Pflegeheim darf Kontoführungsgebühren auf das Heimkonto erheben, sofern dies im Vertrag oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Heims festgelegt ist. Es ist wichtig, dass die Gebühren transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden. Wenn du unsicher bist, solltest du dieunterlagen prüfen oder direkt beim Pflegeheim nachfragen.