Ja – wenn du bei myXpendy selbst ein Abo abgeschlossen hast, solltest du es sofort separat kündigen oder widerrufen, denn die Kündigung deines eigentlichen Vertrags beendet nicht autom...
Was regelt § 306 (2) BGB?
Antwort vom§ 306 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Rechtsfolgen, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam sind. Der genaue Wortlaut lautet: "Im Übrigen richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften." Das bedeutet, dass, wenn eine Klausel in den AGB unwirksam ist, der restliche Vertrag weiterhin gültig bleibt und die unwirksame Klausel durch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ersetzt wird. Weitere Informationen findest du im BGB: [§ 306 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__306.html).
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