Das Ordnungsgeld bei Umgangsverweigerung kann variieren, liegt jedoch in der Regel zwischen 100 und 1.000 Euro. In bestimmten Fällen kann es auch höher ausfallen. Die genaue Höhe hängt von den Umständen des Einzelfalls und der Entscheidung desichts ab. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen.