Welche Gerichte zählen zu den 'ordentlichen Gerichten'?

Antwort vom

Ja, zu den "ordentlichen Gerichten" zählen in Deutschland die Zivilgerichte und die Strafgerichte. Diese sind in der Regel in vier Instanzen gegliedert: 1. Amtsgerichte (AG) 2. Landgerichte (LG) 3. Oberlandesgerichte (OLG) 4. Bundesgerichtshof (BGH) Die ordentlichen Gerichte sind zuständig für Zivil- und Strafsachen, während andere Gerichtsbarkeiten, wie Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte, spezielle Zuständigkeiten haben.

Verwandte Fragen

Was passiert bei Einreichung der Scheidung?

Bei Einreichung der Scheidung beginnt das gerichtliche Scheidungsverfahren. Typisch passiert dann Folgendes: 1. Scheidungsantrag wird beim Familiengericht eingereicht Das macht in Deutschland in de...