Welche Gerichte zählen zu den 'ordentlichen Gerichten'?

Antwort

Ja, zu den "ordentlichen Gerichten" zählen in Deutschland die Zivilgerichte und die Strafgerichte. Diese sind in der Regel in vier Instanzen gegliedert: 1. Amtsgerichte (AG) 2. Landgerichte (LG) 3. Oberlandesgerichte (OLG) 4. Bundesgerichtshof (BGH) Die ordentlichen Gerichte sind zuständig für Zivil- und Strafsachen, während andere Gerichtsbarkeiten, wie Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte, spezielle Zuständigkeiten haben.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Warum muss ich jetzt mitten im Verfahren persönlich erscheinen?

In vielen rechtlichen oder behördlichen Verfahren kann es erforderlich sein, dass du persönlich erscheinst. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: 1. **Aufklärung des S... [mehr]