In vielen rechtlichen oder behördlichen Verfahren kann es erforderlich sein, dass du persönlich erscheinst. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: 1. **Aufklärung des S... [mehr]
Ja, zu den "ordentlichen Gerichten" zählen in Deutschland die Zivilgerichte und die Strafgerichte. Diese sind in der Regel in vier Instanzen gegliedert: 1. Amtsgerichte (AG) 2. Landgerichte (LG) 3. Oberlandesgerichte (OLG) 4. Bundesgerichtshof (BGH) Die ordentlichen Gerichte sind zuständig für Zivil- und Strafsachen, während andere Gerichtsbarkeiten, wie Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte, spezielle Zuständigkeiten haben.
In vielen rechtlichen oder behördlichen Verfahren kann es erforderlich sein, dass du persönlich erscheinst. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: 1. **Aufklärung des S... [mehr]