Welche Gerichte zählen zu den 'ordentlichen Gerichten'?
Antwort vomJa, zu den "ordentlichen Gerichten" zählen in Deutschland die Zivilgerichte und die Strafgerichte. Diese sind in der Regel in vier Instanzen gegliedert: 1. Amtsgerichte (AG) 2. Landgerichte (LG) 3. Oberlandesgerichte (OLG) 4. Bundesgerichtshof (BGH) Die ordentlichen Gerichte sind zuständig für Zivil- und Strafsachen, während andere Gerichtsbarkeiten, wie Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte, spezielle Zuständigkeiten haben.